Albert-Schweitzer-Schule Recklinghausen
© 2024 Albert-Schweitzer-Schule Recklinghausen
“Es ist normal, verschieden zu sein.“ (Richard von Weizäcker)
Die Schule
Schulordnung Unsere Schulordnung will das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft regeln und für alle Beteiligten angenehm machen. Ein wertschätzender, freundlicher und respektvoller Umgang von allen Beteiligten ist dabei Voraussetzung. Das wird möglich werden, wenn jeder die folgenden Grundsätze beachtet und sich an die Regeln hält. Jeder ist allein verantwortlich für sein eigenes Handeln! Allgemeingültige Regeln: Im Rahmen der Dienstpflichten übt die Schulleiterin oder der Schulleiter auf dem Schulgrundstück das Hausrecht aus 59 Absatz 2 Nummer 6 SchulG). Jede Lehrerin und jeder Lehrer vertritt in ihrem oder seinem Bereich die Schulleiterin oder den Schulleiter in der Ausübung des Hausrechts (§25 ADO). Schulfremde Personen dürfen sich im Haus und auf dem Schulgelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung und nach Anmeldung im Sekretariat aufhalten. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist für jeden gesetzlich verboten (§10 JuSchG und §1 BNichtrSchG). Bild- und Tonaufnahmen sind ohne Einverständnis der Beteiligten verboten und stellen einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen dar. Schülerinnen und Schüler: Wir kommen pünktlich und regelmäßig zum Unterricht. Außerdem warten wir am vereinbarten Treffpunkt, auch nach den Pausen! In den Pausen verlassen wir das Schulgebäude. Nur bei Regenpausen sind wir in der Pausenhalle oder unter dem Vordach. Die Pausenzeiten sind: 9:45 Uhr bis 10:05 Uhr 11:45 Uhr bis 12:00 Uhr 12:45 Uhr bis 13:15 Uhr Wir halten uns während der Schulzeit im Schulgebäude auf. Wir verlassen nach Unterrichtsschluss sofort das Schulgelände. Wir bringen das erforderliche Arbeitsmaterial vollständig mit und beteiligen uns aktiv am Unterricht. Zum Arbeitsmaterial gehören auch die Sport- und Schwimmsachen. Wir passen auf unsere Schulsachen, Kleidung und Möbel auf. Wir gehen sorgfältig mit eigenen und fremden Sachen um. Wir fragen, wenn wir uns etwas ausleihen. Wir verhalten uns auf dem Schulgelände so, dass niemand gestört wird und helfen uns gegenseitig. Wir halten uns an unsere Klassenregeln! Handys sind generell im Gebäude verboten. Auf dem Schulhof hören wir Musik nur über Kopfhörer. Im Unterricht benutzen wir unser Handy nur nach Anweisung der Lehrkraft. Wir lösen Konflikte ohne körperliche oder verbale Gewalt. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten! Die Gegenstände werden eingezogen. Straftaten werden nicht akzeptiert und es folgen schulische Konsequenzen. Lehrerinnen/ Lehrer und pädagogische Mitarbeiter: Wir bereiten uns sorgfältig auf unseren Unterricht vor. Wir helfen unseren Schülerinnen und Schülern mit allen unseren Möglichkeiten, damit sie Freude und Erfolg beim Lernen haben. Wir helfen Konflikte zu lösen und nehmen uns auch Zeit für persönliche Probleme. Wir begegnen unseren Schülerinnen und Schülern mit der gleichen Freundlichkeit, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft, die wir von ihnen erwarten. Eltern und Erziehungsberechtigte: Wir arbeiten mit der Schule zusammen, um die bestmögliche Förderung für unser Kind zu erreichen. Wir sorgen dafür, dass unser Kind gepflegt, mit ausreichend Nahrung versorgt und der Witterung entsprechend gekleidet in die Schule kommt. Wir sorgen dafür, dass unser Kind mit dem nötigen Unterrichtsmaterial ausgestattet ist und pünktlich zur Schule kommt. Wir melden unser Kind im Krankheitsfall morgens bis 8 Uhr telefonisch in der Schule ab (02361- 9372640; Anrufbeantworter) und sind verpflichtet zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung einzureichen. Wir geben Telefon- und Adressänderungen rechtzeitig bekannt. Wir bezahlen fristgerecht alle anfallenden Kosten.
Albert-Schweitzer-Schule Recklinghausen
© 2024 Albert-Schweitzer-Schule Recklinghausen
Die Schule
Schulordnung Unsere Schulordnung will das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft regeln und für alle Beteiligten angenehm machen. Ein wertschätzender, freundlicher und respektvoller Umgang von allen Beteiligten ist dabei Voraussetzung. Das wird möglich werden, wenn jeder die folgenden Grundsätze beachtet und sich an die Regeln hält. Jeder ist allein verantwortlich für sein eigenes Handeln! Allgemeingültige Regeln: Im Rahmen der Dienstpflichten übt die Schulleiterin oder der Schulleiter auf dem Schulgrundstück das Hausrecht aus 59 Absatz 2 Nummer 6 SchulG). Jede Lehrerin und jeder Lehrer vertritt in ihrem oder seinem Bereich die Schulleiterin oder den Schulleiter in der Ausübung des Hausrechts (§25 ADO). Schulfremde Personen dürfen sich im Haus und auf dem Schulgelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung und nach Anmeldung im Sekretariat aufhalten. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist für jeden gesetzlich verboten (§10 JuSchG und §1 BNichtrSchG). Bild- und Tonaufnahmen sind ohne Einverständnis der Beteiligten verboten und stellen einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen dar. Schülerinnen und Schüler: Wir kommen pünktlich und regelmäßig zum Unterricht. Außerdem warten wir am vereinbarten Treffpunkt, auch nach den Pausen! In den Pausen verlassen wir das Schulgebäude. Nur bei Regenpausen sind wir in der Pausenhalle oder unter dem Vordach. Die Pausenzeiten sind: 9:45 Uhr bis 10:05 Uhr 11:45 Uhr bis 12:00 Uhr 12:45 Uhr bis 13:15 Uhr Wir halten uns während der Schulzeit im Schulgebäude auf. Wir verlassen nach Unterrichtsschluss sofort das Schulgelände. Wir bringen das erforderliche Arbeitsmaterial vollständig mit und beteiligen uns aktiv am Unterricht. Zum Arbeitsmaterial gehören auch die Sport- und Schwimmsachen. Wir passen auf unsere Schulsachen, Kleidung und Möbel auf. Wir gehen sorgfältig mit eigenen und fremden Sachen um. Wir fragen, wenn wir uns etwas ausleihen. Wir verhalten uns auf dem Schulgelände so, dass niemand gestört wird und helfen uns gegenseitig. Wir halten uns an unsere Klassenregeln! Handys sind generell im Gebäude verboten. Auf dem Schulhof hören wir Musik nur über Kopfhörer. Im Unterricht benutzen wir unser Handy nur nach Anweisung der Lehrkraft. Wir lösen Konflikte ohne körperliche oder verbale Gewalt. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten! Die Gegenstände werden eingezogen. Straftaten werden nicht akzeptiert und es folgen schulische Konsequenzen. Lehrerinnen/ Lehrer und pädagogische Mitarbeiter: Wir bereiten uns sorgfältig auf unseren Unterricht vor. Wir helfen unseren Schülerinnen und Schülern mit allen unseren Möglichkeiten, damit sie Freude und Erfolg beim Lernen haben. Wir helfen Konflikte zu lösen und nehmen uns auch Zeit für persönliche Probleme. Wir begegnen unseren Schülerinnen und Schülern mit der gleichen Freundlichkeit, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft, die wir von ihnen erwarten. Eltern und Erziehungsberechtigte: Wir arbeiten mit der Schule zusammen, um die bestmögliche Förderung für unser Kind zu erreichen. Wir sorgen dafür, dass unser Kind gepflegt, mit ausreichend Nahrung versorgt und der Witterung entsprechend gekleidet in die Schule kommt. Wir sorgen dafür, dass unser Kind mit dem nötigen Unterrichtsmaterial ausgestattet ist und pünktlich zur Schule kommt. Wir melden unser Kind im Krankheitsfall morgens bis 8 Uhr telefonisch in der Schule ab (02361-9372640; Anrufbeantworter) und sind verpflichtet zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung einzureichen. Wir geben Telefon- und Adressänderungen rechtzeitig bekannt. Wir bezahlen fristgerecht alle anfallenden Kosten.
Albert-Schweitzer-Schule Recklinghausen